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   BVerwG, 02.05.1989 - 2 CB 17.89   

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https://dejure.org/1989,10746
BVerwG, 02.05.1989 - 2 CB 17.89 (https://dejure.org/1989,10746)
BVerwG, Entscheidung vom 02.05.1989 - 2 CB 17.89 (https://dejure.org/1989,10746)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Mai 1989 - 2 CB 17.89 (https://dejure.org/1989,10746)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Unterhaltsleistungen an die Ehefrau eines verstorbenen Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.05.1971 - VI C 110.67
    Auszug aus BVerwG, 02.05.1989 - 2 CB 17.89
    Das gilt auch bei der unverschuldeten Unkenntnis der früheren Ehefrau vom Eintritt einer wesentlichen Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse (BVerwGE 12, 282 [BVerwG 29.06.1961 - VI C 137/58]; Urteil vom 26. Mai 1971 - BVerwG 6 C 110.67 - und Beschluß vom 14. Juni 1973 - BVerwG 2 B 20.73 - ).

    Die § 125 Abs. 2 Satz 2 BBG a.F. entsprechende Regelung des § 143 Abs. 2 Satz 2 LBG a.F., nach der eine später eingetretene oder eintretende Änderung der Verhältnisse berücksichtigt werden kann, betrifft entgegen der Auffassung der Beschwerde nur Umstände, die der verstorbene Beamte nicht mehr erlebt hat und die im Erlebensfall Einfluß auf die Höhe seiner Unterhaltsverpflichtung gehabt hätten (vgl. u.a. Urteil vom 26. Mai 1971 - BVerwG 6 C 110.67 - ).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 02.05.1989 - 2 CB 17.89
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 16.06.1978 - 6 CB 50.78

    Inhaltliche Anforderungen an die Rüge der Verfahrensverletzung - Ordnungsgemäßer

    Auszug aus BVerwG, 02.05.1989 - 2 CB 17.89
    Die von der Klägerin zugleich mit der Beschwerde für den Fall der Zulassung der Revision eingelegte Revision ist als bedingt eingelegtes Rechtsmittel unzulässig und deshalb gemäß §§ 143, 144 Abs. 1 VwGO zu verwerfen (ständige Rechtsprechung, u.a. Beschlüsse vom 16. Juni 1978 - BVerwG 6 CB 50.78 - und vom 28. Januar 1987 - BVerwG 2 C 82.86 -).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 02.05.1989 - 2 CB 17.89
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 14.06.1973 - II B 20.73

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche

    Auszug aus BVerwG, 02.05.1989 - 2 CB 17.89
    Das gilt auch bei der unverschuldeten Unkenntnis der früheren Ehefrau vom Eintritt einer wesentlichen Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse (BVerwGE 12, 282 [BVerwG 29.06.1961 - VI C 137/58]; Urteil vom 26. Mai 1971 - BVerwG 6 C 110.67 - und Beschluß vom 14. Juni 1973 - BVerwG 2 B 20.73 - ).
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